Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bootsvermietung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Bootsverleih Spreepoint, im Folgenden als Vermieter bezeichnet, und dem Kunden, im Folgenden als Mieter bezeichnet. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Begleiter an.

1. Allgemeines

(1) Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und Vorlage eines gültigen Personaldokuments und des gültigen Sportbootführerscheins, wenn erforderlich.

(2) Die Benutzung der Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmern ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot, usw.) verantwortlich.

(3) Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist, vor allem aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten.

(4) Die Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener Stunde Zeitüberschreitung eine Entschädigung von 20,00 € in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache kann der Mieter keine Rückforderung des Mietpreises verlangen. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.

(5) Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und entsorgt werden.

2. Buchung/Reservierung/Stornierung

(1) Motorboote, SUP - Boards und Kajaks können im Voraus, ab einer Mietdauer von 4 Stunden, reserviert werden. Die Reservierung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung, schriftlich oder mündlich) zustande. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

(2) Der Vermieter kann im Zusammenhang mit der Reservierung eine Anzahlung verlangen. Der Mieter kann bis zum 10. Tag vor dem Reservierungsdatum kostenfrei von seiner Reservierung zurücktreten. Tritt der Mieter nach dieser Frist von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadensersatzpflicht in Höhe der geleisteten Anzahlung. Ist keine Anzahlung geleistet kann der Vermieter einen Schadensersatz von 50% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung stellen. 

(3) Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

(4) Reservierte Boote sind, soweit nicht anders vereinbart, bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages abzuholen. Erfolgt bis dahin keine Abholung, ist der Vermieter berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten. Die Rückzahlung einer getätigten Anzahlung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Unverfügbarkeit

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht  verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen die er nicht zu verantworten hat, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

4. Übernahme; Benutzung und Rückgabe der Boote

(1) Übernahme und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Der Mieter erhält ein vollständig ausgestattetes und gereinigtes Boot. Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Persenning/Verdecke die eigenständig abgebaut werden, müssen vor Rückgabe des Bootes wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt dem Mieter den Rückbau mit 20,00 € in Rechnung zu stellen.

(2) Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem Übersehen wurden. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter "5. Haftung" beschrieben, zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.

(3) Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, nicht entsorgtem Müll, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung zu stellen.

5. Haftung

Boote sind nicht wie Autos Kraft Gesetz versichert. Gegen eine Gebühr von 5,- € bzw. 7,- € pro Fahrt und Tag, abhängig von der Bootsgröße, kann der Mieter das Boot Vollkasko und Haftpflicht versichern. Der Sebstbehalt beträgt dann nur noch 250,- € je Schadensfall.

Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter für Schäden am Boot und des Zubehörs, auch für den Verlust derselben. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Mieteinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.

Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter sofort zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie den Vermieter bitte umgehend. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter kann dem Mieter eine Kulanzlösung (Rabatt, Gutschein) für eine eventuelle Wartezeit, während der Reparatur anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 

Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters.

Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit/Funktion eventuell eingebauter Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

6. Anforderungen an den Bootsführer

Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Er muss, ab einer Motorisierung von über 15 PS, im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Buchung ausschließlich in Verbindung mit einem Skipper des Vermieters möglich.

7. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

 

Diese AGB sind seit dem 01.01.2016 gültig.